Exhumierungen

Bei einer Exhumierung wird der bereits beigesetzte Verstorbene umgebettet. Die Entscheidung für eine Exhumierung wird aus verschiedenen Gründen getroffen.

Gründe für eine Exhumierung

Die Entscheidung für eine Exhumierung wird aus verschiedenen Gründen getroffen. Generell kann eine Exhumierung nur von Familienangehörigen oder der Staatsanwaltschaft angefordert werden. Unterschieden wird zwischen einer planmäßigen und einer außerplanmäßigen Exhumierung.

Eine planmäßige Exhumierung kann die Friedhofsverwaltung beantragen, wenn die Ruhezeit des Verstorbenen abgelaufen und die Grabstätte aufgelöst ist. Das geschieht meist, um Platz in einem Grab für weitere Verstorbene zu schaffen. Die sterblichen Überreste werden dabei zusammengelegt und meist in einem anonymen Grab bestattet.

Von einer außerplanmäßigen Exhumierung spricht man, wenn die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist. Ein Grund kann eine Umbettung in ein anderes Grab oder eine Grabzusammenlegung sein. Des weiteren kann eine außerplanmäßige Exhumierung aus kriminaltechnischen Gründen angeordnet werden, wenn der Verstorbene noch einmal untersucht werden muss.

Ablauf einer Exhumierung

Der Prozess einer Exhumierung unterliegt in Österreich strengen gesetzlichen Vorgaben und wird ausschließlich unter Aufsicht der zuständigen Friedhofs- oder Gesundheitsbehörde durchgeführt.

Ablauf auf einen Blick:

  • Die Beantragung aller notwendigen Bewilligungen bei der vorgesehenen Behörde.
  • Die Organisation und Durchführung der Exhumierung vor Ort – unter Einhaltung aller hygienischen Standards.
  • Transport der sterblichen Überreste an den neuen Beisetzungsort.
  • Bei der erneuten Bestattung werden die Überreste wieder bestattet, umgebettet oder mit anderen zusammengelegt.

 

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Kosten einer Exhumierung

Die Kosten für eine Exhumierung setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen, darunter:

  • Der Standort des Grabes und Art der Bestattung (Sarg- oder Urnengrab).
  • Das Alter der Grabstätte.
  • Die Notwendigkeit eines zweiten Begräbnisses oder einer Überführung.
  • Gebühren für Behörden, Friedhofsverwaltung und Logistik.

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