Exhumierungen
Gründe für eine Exhumierung
Die Entscheidung für eine Exhumierung wird aus verschiedenen Gründen getroffen. Generell kann eine Exhumierung nur von Familienangehörigen oder der Staatsanwaltschaft angefordert werden. Unterschieden wird zwischen einer planmäßigen und einer außerplanmäßigen Exhumierung.
Eine planmäßige Exhumierung kann die Friedhofsverwaltung beantragen, wenn die Ruhezeit des Verstorbenen abgelaufen und die Grabstätte aufgelöst ist. Das geschieht meist, um Platz in einem Grab für weitere Verstorbene zu schaffen. Die sterblichen Überreste werden dabei zusammengelegt und meist in einem anonymen Grab bestattet.
Von einer außerplanmäßigen Exhumierung spricht man, wenn die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist. Ein Grund kann eine Umbettung in ein anderes Grab oder eine Grabzusammenlegung sein. Des weiteren kann eine außerplanmäßige Exhumierung aus kriminaltechnischen Gründen angeordnet werden, wenn der Verstorbene noch einmal untersucht werden muss.
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Kosten einer Exhumierung
Die Kosten für eine Exhumierung setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen, darunter:
- Der Standort des Grabes und Art der Bestattung (Sarg- oder Urnengrab).
- Das Alter der Grabstätte.
- Die Notwendigkeit eines zweiten Begräbnisses oder einer Überführung.
- Gebühren für Behörden, Friedhofsverwaltung und Logistik.
Wir erstellen Ihnen bei einem Beratungstermin ein detailliertes Angebot und beraten Sie offen zu allen möglichen Varianten.
Weitere Bestattungsarten
Als kundenorientiertes Familienunternehmen bieten wir Ihnen transparente Leistungen zu fairen Konditionen. Sie wählen die Bestattungsart – wir beraten Sie umfassend zu den Abläufen und möglichen Zusatzleistungen. Unser Ziel ist es, Ihre Wünsche und Vorstellungen bestmöglich umzusetzen.

Erdbestattung

Feuerbestattung



