Todesfall: Erste Schritte
Checkliste im Todesfall
Ein Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis ist ein emotional belastendes Ereignis, das viele Fragen und organisatorische Aufgaben mit sich bringt. Um Ihnen in dieser schwierigen Zeit eine erste Orientierung zu geben, haben wir die wichtigsten Schritte nach einem Sterbefall in einer übersichtlichen Checkliste für Sie zusammengestellt.
- Verständigung von Rettung oder (Haus-)Arzt
- Totenbeschau & ärztliche Bestätigung des Todesfalls
- Bestatter verständigen (Bestattung Furtner unter +43 1 586 00 00)
- Angehörige kontaktieren
- Wichtige Dokumente sammeln (Geburtsurkunde, Reisepass, Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil etc.)
- Informationen zu Sterbeversicherung, Testament zusammentragen
- Planung der Bestattung
- Verlassenschaft regeln
Das sind die wichtigsten ersten Schritte nach einem Todesfall im Überblick. Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich mit allen Informationen rund um das Vorgehen nach einem Sterbefall zur Seite.
Kontaktieren Sie uns:
Todesfall zu Hause
- Rufen Sie den Hausarzt oder den Notarzt (Tel. 144), um den Tod offiziell feststellen zu lassen.
- Bevor der Totenbeschauarzt da war, sollte nichts an dem Toten verändert werden, wie Umkleiden oder Bewegen des/der Verstorbenen.
- Wir organisieren die weiteren Schritte und beraten Sie auf Wunsch bei einem Hausbesuch.
Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim
- Die ärztliche Bestätigung erfolgt vor Ort und in der Regel wird dem Standesamt der Sterbefall gemeldet.
- Informieren Sie zeitnah den Bestatter Ihres Vertrauens, da sonst ein Bestatter vom Heim oder Krankenhaus organisiert wird. Besonders, wenn eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen wurde oder spezielle Wünsche zum Begräbnis bei uns deponiert wurden, ist es wichtig, die Anstalt über Ihre Bestatterwahl zu informieren.
- Dürfen wir für Sie tätig werden, ist es am einfachsten, wenn Sie dem Pflegeheim oder Krankenhaus unsere Kontaktdaten weitergeben. Die Organisation der Abholung – ob noch in der Nacht oder am nächsten Tag – regeln wir dann direkt mit Heim oder Krankenhaus.
Todesfall an einem öffentlichen Ort
- Verständigen Sie die Rettung unter 144.
- Wird der/die Verstorbene an einem öffentlichen Ort von der Rettung aufgenommen, wird der Leichnam in eine Leichenhalle oder ein Krankenhaus gebracht. Dort findet die Totenbeschau statt. Wenn die Todesursache unklar ist, wird eine Obduktion veranlasst.
- Wenn ein Angehöriger an einem öffentlichen Platz verstirbt, werden Sie von den Behörden darüber informiert — auch wohin der Leichnam gebracht wurde und was die nächsten Schritte sind.
- In jedem Fall können Sie aber auch hier Ihren Bestatter verständigen. Wir stehen Ihnen bei und nehmen auch Kontakt mit Pathologie oder Behörden auf, wenn Sie das wünschen.
Todesfall im Ausland
- Tritt der Todesfall im Ausland ein, sind österreichische Botschaft oder Konsulat die ersten Anlaufstellen. Diese Stellen informieren Sie über einen evt. Todesfall, sollten Sie sich selber nicht im Ausland befinden. Sind sie selber vor Ort, wenden Sie sich ebenfalls an diese Stellen, um nächste Schritte zu klären.
- In weiterer Folge wird eine Überführung nach Österreich veranlasst. Die Kosten dafür sind im Zuge der Bestattungskosten von Angehörigen zu tragen.
- Auch wenn Sie sich im Ausland befinden, können Sie uns als Ihren Bestatter bereits direkt nach dem Todesfall verständigen. Mit unserer Erfahrung zu Überführungen aus dem Ausland stehen wir ihnen zur Seite und treffen alle nötigen Schritte.
Was tun bei einem Todesfall?
Je nachdem, wo der Todesfall eintritt, unterscheiden sich die ersten Schritten. In jedem Fall gilt: Wir sind rund um die Uhr unter
+43 1 586 0000 für Sie erreichbar – wir helfen Ihnen sofort weiter.
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